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BGB und Bienenhatz

Da bei mir gleich mir gleich im ersten Semester die Beschäftigung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB auf dem Plan steht, möchte ich hierüber kurz informieren.

Bürgerliches GesetzbuchDie Entstehung des  BGB reicht eine erstaunliche Zeitspanne zurück. Sie begann um 1874, also noch zu Zeiten des deutschen Kaisserreichs. Bis 1896 existieren dann schon ganze drei Entwürfe und am 01.01.1900 trat das BGB dann schliesslich in Kraft. Viele Ansätze und Wurzeln reichen sogar bis zu den Zeiten des römischen Rechts zurück.  Ziemlich erstaunlich, dass ein Großteil unserer Bürgerrechte auf einem derart alten, historischem Fundament ruht.

666 und 1337

Ein paar spontane Erkundungen, die den neugieren Leser gleichmal reizten waren:

Der §666 befasst sich mit der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht beim Auftrag.

Der §1337 ist in der heutigen Form nicht mehr enthalten, da er "weggefallen" ist. Genauer wurde er 1938 unter der NS-Diktatur entfernt. Dies ist wieder mal ein anschaulicher Beweis dafür, dass die rechte braune Masse nicht 1337 ist und dementsprechend auch mit 1337-Sachen nichts anfangen kann. Der originale Paragraph befasst sich mit dem Eherecht.

Bienenschwärme

Eine weitere tolle Sache ist das Thema Bienenschwärme, dem das BGB ganze 4 Paragraphen widmet. Die tollsten Auszüge:

  • Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich (!) verfolgt...
  • Der Eigentümer darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten.
  • Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Klingt ja nach jeder Menge Spaß, so einen Bienenschwarmverfolgung. Darf man auch fremde Gründstücke betreten wenn man von einem wütenden Schwarm verfolgt wird?  Bitte gerne Hinweise zu dem Thema :)

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