Kodex

CodingCorsairs - das bedeutet Freiheit, Abenteuer und Herausforderung!


Um unsere Zusammenarbeit effizient und angenehm zu gestalten, gibt es einige Regeln und Grundsätze. Diese sind im Kodex niedergeschrieben. Zu sehen ist die Version vom 05.01.2010.

Präambel

Wir, die CodingCorsairs, sind eine Gruppe junger Menschen die sich zusammengefunden hat um gemeinsam unsere Kenntnisse und Fähigkeiten auszubauen, in Zusammenarbeit kreative Projekte zu verwirklichen und in freundschaftlicher Gemeinschaft nach Erfolg und Glück zu streben. Um dies zu verwirklichen haben wir unsere Leitgedanken in diesem Kodex zusammengefasst. Der Kodex tritt mit seiner Unterzeichnung am 29.11.2008 in Kraft.

Artikel 1: Allgemeines

  1. Die Würde eines jeden CodingCorsairs ist unantastbar.
  2. Dieser Kodex ist verbindliche Richtlinie für alle Mitglieder.
  3. Kodexänderungen müssen vom kompletten CC-Team einstimmig beschlossen werden.
  4. Jedes CC-Teammitglied ist verantwortlich diesem Kodex und allgemeinen Grundwerten nach bestem Gewissen zu folgen.

Artikel 2: Rechte

  1. Alle CodingCorsairs haben die gleichen Rechte.
  2. Alle CodingCorsairs haben das Recht bei der Entscheidungsfindung gleichberechtigt mitzuwirken.
  3. Jeder CodingCorsair ist berechtigt eigene Projektideen und Vorschläge einzubringen.
  4. Jeder CodingCorsair ist berechtigt das Team nach außen zu vertreten.
  5. Jeder CodingCorsair ist berechtigt eine außerordentliche CC-Sitzung einzuberufen.
    1. Jeder CodingCorsair kann der Tagesordnung jederzeit eigene Punkte hinzufügen.
    2. Bezüglich des Termins ist Rücksprache mit dem Rest des Teams zu halten.
  6. Jeder CodingCorsair ist berechtigt jederzeit konstruktive Kritik gegenüber dem Team vorzubringen.
  7. In jedem Jahr zu Weihnachten haben alle CodingCorsairs das Recht auf ein Weihnachtsgeschenk, das vom CC-Konto gesponsert wird.
    1. Die Wahl des Geschenks erfolgt im Team.
    2. Auf einen vernünftigen Kostenrahmen ist zu achten.
  8. In jedem Geschäftsjahr stehen einem CodingCorsair 4 Urlaubswochen zu, so dass für insgesamt 4 Wochen kein Ersatzbeitrag entrichtet werden muss.

Artikel 3: Pflichten

  1. Alle CodingCorsairs haben die gleichen Pflichten.
    1. Ausnahme bilden die individuell vergebenen Ämter mit ihren entsprechenden Aufgaben und Pflichten
  2. Jeder CodingCorsair soll Überblick über die CC-Daten in aktueller Form und den Stand aktueller Projekte haben
  3. Jeder CodingCorsair hat die Pflicht an den vereinbarten CC-Veranstaltungen teilzunehmen.
  4. Bei der Erstellung von Schriftstücken, in analoger oder digitaler Form, sind die Vorgaben des CC-Styleguides zu berücksichtigen.
  5. Jeder CodingCorsair verpflichtet sich den Stundennachweis und das Fahrtenbuch selbständig und ordnungsgemäß zu führen.

Artikel 4: Teammanagement

  1. Jeden Sonntag um 20.00 Uhr findet eine Teamkonferenz via Audiochat statt, auf der die aktuellen Entwicklungen der Woche besprochen werden. Ein schriftliches Protokoll wird im entsprechenden Onlinedokument geführt.
    1. In begründeten Ausnahmefällen kann der Termin in Absprache mit dem Team verschoben werden.
    2. Sollte ein CodingCorsair aufgrund rechtfertigender Umstände nicht an einer Konferenz teilnehmen können, so hat er davon dem Team im Vorfeld Mitteilung zu machen.
    3. Fehlt ein CodingCorsair unentschuldigt, ist ein Ersatzbeitrag als Ausgleich zu leisten.
  2. Jeder CodingCorsair arbeitet wöchentlich mindestens 5 Stunden an einem ihm zugewiesenen CC-Projekt. Die Ergebnisse dieser Arbeit sind in den entsprechenden Projektdokumenten und im Stundennachweisdokument schriftlich festzuhalten.
    1. Versäumt ein CodingCorsair es, diese Arbeitsleistung zu erbringen, ist ein Ersatzbeitrag als Ausgleich zu leisten.
  3. In regelmäßigen Abständen ist eine RealLife-Teamversammlung (RL) angestrebt. Diese Versammlung findet in terminlicher Absprache mit den Mitgliedern einmal alle 4 Wochen, mindestens jedoch einmal alle 8 Wochen statt.
    1. Die Regelungen im Detail entsprechen denen des Artikel 4, Absatz 1, 1-3
    2. Die erste RL-Teamversammlung im neuen Kalenderjahr ist die Jahreshauptversammlung.

Artikel 5: Finanzen

  1. Der Satz für den Ersatzbeitrag beträgt 2 Euro.
    1. Die fälligen Ersatzbeiträge aller Mitglieder werden an den RL-Konferenzen eingesammelt und in die Inselkasse überführt.
    2. Über die korrekte Überführung wacht der Kassenwart.
  2. Es existiert ein eigenes Bankkonto für Gelder und Transaktionen der CodingCorsairs. Alle Mitglieder haben hier gleichberechtigt Einsicht und Zugriff.
  3. Das Vermögen und die Verluste verteilen sich gleichmäßig auf alle CodingCorsairs.
  4. Gewinne werden, sofern nicht anders beschlossen, bis zum Jahresende eingelagert.
  5. Auf der Jahreshauptversammlung werden die Bücher von allen Mitgliedern geprüft und ggf. der Kassenwart entlastet.
  6. An der JHV wird über die Verwendung des Gewinns aus dem vorigen Geschäftsjahr beraten. Der Anspruch auf anteilige Gewinnausschüttung errechnet sich aus den geleisteten Arbeitsstunden der einzelnen Mitglieder. Sofern nicht anders geregelt, wird von allen Mitgliedern ein bestimmter Geldbetrag, der mindestens dem monetären Äquivalent der Arbeitsstunden des Mitglieds mit den wenigsten Stunden entspricht, im Unternehmen zurückbehalten.

Artikel 6: Ämter

  1. Die Ämter werden auf der Jahreshauptversammlung vergeben. Die Amtsträger werden auf der Jahreshauptversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt.
  2. Die Ämter und ihre Aufgaben unterteilen sich wie folgt:
    1. Kassenwart
      • Pflege des CC-Kontos
      • Kostenabrechnungen, Bilanzen
      • Eintreiben von Ersatzbeiträgen
    2. PR-Beauftragter
      • Öffentlichkeitsarbeit
      • Pressearbeit
      • Suche  nach Kooperationspartnern
    3. Sicherheitsbeauftragter
      • Gewährleistung von Datenschutz und Privatsphäre
      • Verwaltung und Schutz aller Account- und Logindaten
      • Sicherstellung regelmäßiger Backups

Artikel 7: Projekte

  1. Ein Projekt gilt erst dann als CC-Projekt, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder daran beteiligt sind.
  2. Die Entscheidung über die Arbeit an einem Projekt erfolgt gemeinsam bei den Mitgliederversammlungen.
  3. Fortschritte bei der Projektentwicklung sind in den entsprechenden Dokumenten festzuhalten.
  4. Bei der Arbeit an den CC-Projekten sind die Vorgaben des CC-Styleguides zu berücksichtigen.

Artikel 8: Austritt

  1. Jeder CodingCorsair hat das Recht das Team jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu verlassen. Durch den Austritt verliert das Mitglied sämtliche Ansprüche und Rechte, die ihm in Verbindung mit der Mitgliedschaft gewährt wurden.
  2. Einem CodingCorsair wird nicht gekündigt, er kann nur freiwillig aus der Gemeinschaft austreten.
  3. Verstirbt ein Mitglied der CodingCorsairs so wird die CodingCorsairs GbR weitergeführt und der zum Todeszeitpunkt zustehende Anteil des verstorbenen Mitglieds wird innerhalb einer Frist von höchstens drei Jahren an die Hinterbliebenen überführt.

Artikel 9: Beitritt

  1. Jeder der sich dem Geist der CodingCorsairs verbunden fühlt und diesen Kodex akzeptiert kann Mitglied der CodingCorsairs werden. Hierzu ist mit einem Mitglied der CodingCorsairs Kontakt aufzunehmen.
  2. Der Beitritt eines neuen Mitglieds muss von allen bisherigen Mitgliedern einstimmig akzeptiert werden.
    1. Wird der Beitritt genehmigt, ist vom Beitretenden ein Betrag von 15 Euro zu bezahlen. Dafür erhält er einen stilvollen, gerahmten Kodex in aktueller Form als Willkommensgeschenk.
  3. Ein Beitrittsgesuch kann, auch ohne die Angabe von Gründen, abgelehnt werden.

Artikel 10: Auflösung

  1. Sollten sich die CodingCorsairs in ihrer Gesamtheit auflösen wird das gemeinsame Vermögen anteilig auf die einzelnen Mitglieder verteilt.
  2. Die im laufenden Geschäftsjahr erwirtschafteten Gewinne und damit zustehenden Anteile der Mitglieder ergeben sich aus den geleisteten Arbeitsstunden im CC-Stundennachweis-Dokument. Verluste werden den Mitgliedern zu gleichen Teilen zugeordnet.
  3. Die Einlagen des Unternehmens werden zu gleichen Teilen an die Mitglieder ausgezahlt.